Jugendabteilung des SV Mauer
Jugendleiter Gernot Hödl
Kontakt über SV Mauer: 06226 6331, sv.mauer@web.de
Jugendliche und junge Erwachsene können beim SV Mauer das Sportschießen mit Bögen sowie mit den im Alter zugelassenen Waffen praktizieren. (Das Schießen – egal mit welchem Gerät – macht Spaß, bietet Erfolgserlebnisse und fördert Körperspannung, Konzentration, Ruhe und Ausgeglichenheit.) Unsere Jugendabteilung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Also auch wenn das Schießen keine Mannschaftssportart ist, findet Ihr bei uns Leute mit dem gleichen Interesse und im gleichen Alter.
Der Einstieg in das Schießen mit Waffen erfolgt beim SV Mauer immer über Luftdruckwaffen. Ansprechpartner ist Berthold Kneißl. Trainingszeiten sind im Rahmen des allgemeinen Schießbetriebs für Luftdruckwaffen (siehe rechte Spalte). Die Altersregelungen für das Schießen mit Waffen sind unten aufgeführt.
Beim Bogenschießen gibt es keine Altersbegrenzung. Das Training für Jugendliche findet im Rahmen des Kinder- und Jugendtrainings für Bogenschützen statt (siehe rechte Spalte). Interessierte melden sich im Vorfeld bei Jugendleiter Gernot Hödl.
Zur INFO:
12 und 13 Jahre
Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
– schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
– Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die
Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit
geeignete Aufsichtspersonen.
Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom
Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des
Schießens aufbewahrt werden.
14 und 15 Jahre
Schießen mit „sonstigen Schusswaffen“ (Kleinkaliber Gewehr / Pistole) ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
– schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
– Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die
Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete
Aufsichtspersonen.
16 und 17 Jahre
Schießen mit „sonstigen Schusswaffen“ (Kleinkaliber Gewehr / Pistole) ist erlaubt,
wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
-Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die
beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete
Aufsichtspersonen.
Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze,
also bei Jugendlichen ab 14 Jahren (Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.