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Mitgliedsantrag:
Sie möchten Mitglied im Schützenverein Mauer werden? Dann holen sie sich doch einfach den Mitgliedsantrag per
Download. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge erfahren sie hier.
Altersbefreiung:
Es kann beim zuständigen Landratsamt eine Herabsenkung des Mindestalters zum Schießen um zwei Jahre beantragt
werden. Somit können die Jugendlichen mit der Luftdruckwaffe schon ab 10 Jahren und mit einer KK bzw. GK-Waffen
ab 12 Jahren schießen, Vorrausgesetzt es spricht von der behördlichen Seite nichts dagegen.
Erlaubnis zum Schießen:
Für Jugendliche unter 16 Jahren benötigt man eine schriftliche Erlaubnis der Eltern zum Schießen
(für Luftdruckwaffen nur unter 14 Jahren).
WICHTIG !!!! Es müssen beide Elternteile unterschreiben.
Diese Erlaubnis kann ganz formlos sein es reicht jedoch nicht die Unterschrift auf dem Mitgliedsantrag.
Download Einverständniserklärung gemäß § 27 Abs.3 Waffengesetz
Info !
Alle Erlaubnisse zum Schießen für Jugendliche müssen immer zu den Wettkämpfen mitgenommen werden,
da ansonsten der Start durch den Wettkampfleiter verboten werden kann. Die Originale am besten im
Schützenhaus aufbewahren und zu den Wettkämpfen zumindest immer eine Kopie mitnehmen.
Satzung:
Die aktuelle Vereinssatzung des SV-Mauer
Jugendordnung:
Die aktuelle Jugendordnung des SV-Mauer
Mietvertrag:
Der aktuelle Mietvertrag für die Anmietung des Vereinsheims
Aufnahmeordnung:
https://svmauer.de/wp-content/uploads/2023/07/Aufnahmeordnung.pdf